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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05 (https://dejure.org/2006,14065)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2006 - L 3 KA 79/05 (https://dejure.org/2006,14065)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2006 - L 3 KA 79/05 (https://dejure.org/2006,14065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Besetzung der Richterbank - Zuständigkeit der Ausschüsse für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bei sachlich-rechnerischen Berichtigungen im vertragszahnärztlichen Bereich von 1989-2005 - keine Abrechnung von Spülungen mit Chemikalien im Zusammenhang mit ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 SGG; § 33 S. 2 SGG; § 54 Abs. 1 S. 1 SGG; § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG; § 106 SGB V
    Streit um die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Berichtigung; Anknüpfung an die tatsächlich erfolgte Verwaltungsentscheidung hinsichtlich der Besetzung der Richterbank; Unmittelbares Wirksamwerden von Kompetenzregeln nach allgemeinen Grundsätzen mit ihrem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Berichtigung; Anknüpfung an die tatsächlich erfolgte Verwaltungsentscheidung hinsichtlich der Besetzung der Richterbank; Unmittelbares Wirksamwerden von Kompetenzregeln nach allgemeinen Grundsätzen mit ihrem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Besetzung der Richterbank in Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts, Abrechnung von Spülungen nach Nr. 33 Bema-Z

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Ist eine Klage - wie vorliegend - gegen Bescheide eines Beschwerdeausschusses gerichtet, werden die vorangegangenen Prüfbescheide grundsätzlich zwar nicht Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5).

    Ausnahmsweise konnte die Klägerin vorliegend aber auch die Aufhebung der bereits von der Beklagten (bzw. von dem sog. "Widerspruchsausschuss") erlassenen Bescheide beantragen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; SozR 3-2500 § 106 Nr. 22).

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 90/95

    Besetzung des Gerichts bei Klage gegen Entscheidungen des RVO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Damit liegt eine Angelegenheit des Vertragszahnarztrechts vor; das gilt unabhängig davon, ob der genannte Beschwerdeausschuss im Einzelfall rechtmäßig besetzt gewesen ist (zu alledem: BSG SozR 3 - 1500 § 12 Nr. 9).

    Vom BSG ist dies bisher nur für die Zeit bis 1988 - gestützt auf die Anlage 4 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) - entschieden worden, während es für die Zeit danach bisher offen geblieben ist, ob den Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die PrüfO auch die Aufgaben der sachlich-rechnerischen Berichtigung übertragen werden konnten (SozR 3-1500 § 12 Nr. 9; vgl. im Anschluss hieran auch Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - L 3 KA 349/02).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Es entspricht ständiger BSG-Rechtsprechung (vgl. nur SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 m.w.N.), dass dem Zuschnitt der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung eine Mischkalkulation zu Grunde liegt, so dass hinzunehmen ist, dass es einzelne Leistungen geben kann, bei denen selbst für eine kostengünstig organisierte Praxis kein Gewinn zu erzielen ist.
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Kompetenzregeln werden nach allgemeinen Grundsätzen wie alle Verfahrensvorschriften mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar wirksam, sofern übergangsrechtlich nichts anderes vorgesehen ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 5 m.w.N.).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Um welchen der beiden Fälle es sich im Einzelfall handelt, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 3-2500 § 92 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 10) danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden hat, nur mit Vertrags(zahn)ärzten oder mit Vertretern von Krankenkassen und Vertrags(zahn)ärzten besetzt ist.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Ausnahmsweise konnte die Klägerin vorliegend aber auch die Aufhebung der bereits von der Beklagten (bzw. von dem sog. "Widerspruchsausschuss") erlassenen Bescheide beantragen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; SozR 3-2500 § 106 Nr. 22).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Das BSG hat in anderem Zusammenhang wiederholt entschieden, dass den Prüfungseinrichtungen gesamtvertraglich auch andere als die dort genannten Aufgaben zugewiesen werden könnten, wenn sie sich im weitesten Sinne noch innerhalb des Rechtszwecks der Gewährung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken halten (SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 m. w. N.).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Um welchen der beiden Fälle es sich im Einzelfall handelt, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 3-2500 § 92 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 10) danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden hat, nur mit Vertrags(zahn)ärzten oder mit Vertretern von Krankenkassen und Vertrags(zahn)ärzten besetzt ist.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Dies würde den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit entgegenstehen, die bei der Entscheidung über die Richterbank im Vordergrund stehen (BSG SozR 3-5533 Allg Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 349/02

    Anspruch auf Honorare aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit ; Grundlegende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05
    Vom BSG ist dies bisher nur für die Zeit bis 1988 - gestützt auf die Anlage 4 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) - entschieden worden, während es für die Zeit danach bisher offen geblieben ist, ob den Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die PrüfO auch die Aufgaben der sachlich-rechnerischen Berichtigung übertragen werden konnten (SozR 3-1500 § 12 Nr. 9; vgl. im Anschluss hieran auch Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - L 3 KA 349/02).
  • BSG, 18.02.1970 - 6 RKa 29/69

    Kassenzahnärztliche Angelegenheit - Prüfungsausschußbescheide -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2007 - L 3 KA 117/03
    An einer paritätischen Besetzung der Richterbank ändert sich nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 13. September 2006 - L 3 KA 79/05 -) auch dadurch nichts, dass zum 1. Januar 2006 ein Zuständigkeitswechsel mit der Folge eingetreten sein könnte, dass nunmehr gemäß § 2 Abs. 5 letzter Satz des zwischen der Beklagten und den Primärkassen bzw. Primärkassenverbänden abgeschlossenen Gesamtvertrags vom 28. März 2006 die Beklagten über Berichtigungen der vorliegenden Art zu befinden haben könnte.

    Kompetenzregelungen werden nach allgemeinen Grundsätzen wie alle Verfahrensvorschriften mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar wirksam, sofern übergangsrechtlich nichts anderes vorgesehen ist (Senatsurteil v. 13. September 2006 - L 3 KA 79/05 - BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 5 (S 34)).

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